Wasser ist die Grundvoraussetzung für unsere Existenz, jedoch auch der natürliche Lebensraum für Mikroorganismen. Auch solchen, die für den Menschen pathogen (krankmachend) sind. Eine große Anzahl von Infektionskrankheiten haben Ihren Ursprung im Wasser.
Daher gilt die strikte Einhaltung der Regelwerke bei der Planung, Errichtung, Betrieb, Instandhaltung, Wartung und Überwachung von Trinkwasserinstallationen als unabdingbare rechtliche Voraussetzung zur Abgabe von Trinkwasser im Sinne der TrinkwasserVo.
Unababhängig von der mikrobiologischen und chemischen Beschaffenheit gilt Trinkwasser immer dann als nicht genusstauglich, wenn die allgemein anerkannten Regeln der Technik nicht eingehalten werden (siehe UBA-Empfehlungen, VDI/DVGW 6023, DIN EN 806, DIN EN 1717, DIN 1988, DVGW Arbbl. 551 etc).
Gemäß §§3 Abs.13 und 16 Abs. 7 Nr. 2 TrinkwV in der Fassung vom 03.01.2018 führen wir unabhänginge Gefährdungsanalysen gemäß Trinkwasserverordnung durch.
Weitere Leistungen:
Hygienische Erstinspektion nach VDI/DVGW6023
Reinigung und Desinfektion von Trinkwasseranlagen