Eine Vielzahl von Gesetzen und Verordnungen, Richtlinien, Empfehlungen und Technischen Regeln hat der Arzt in der Praxis zum Schutz seiner Mitarbeiter und Patienten vor Infektionen und/oder Erregerübertragungen sowie bei dem Einsatz und der Aufbereitung von Medizinprodukten in seiner Praxis zu beachten. Gesundheitsämter und Gewerbeaufsichtsämter überprüfen im Rahmen ihrer gesetzlich geregelten Überwachsungsaufgaben das Hygienemanagement und die Umsetzung der Anforderungen im medizinischen Alltag. Dazu gehören auch anlassunabhängige Begehungen in Arztpraxen und anderen medizinischen Einrichtungen im ambulanten Bereich.
Die Kontrollen der Aufsichtsbehörden in Arztpraxen häufen sich. Sorgen Sie rechtzeitig vor und nutzen Sie unser Angebot der Vorbereitung und Begleitung einer amtlichen Hygienebegehung (BG oder Gesundheitsamt).